Die BAFA-Beratungsförderung im Überblick
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen durch externe Berater. Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, bei mir mit dem Schwerpunkt Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz. Förderfähig sind Beratungskosten bis zu einem Beratungswert von 3.500 Euro.
Für Unternehmen, deren beratene Betriebsstätte in der Region Lüneburg liegt, zu der laut amtlichem BAFA-Merkblatt ausdrücklich auch der Landkreis Cuxhaven zählt, beträgt der Zuschuss 80 Prozent. Ihr Eigenanteil liegt damit bei 700 Euro netto auf den vollen Beratungswert von 3.500 Euro.
Die Zuordnung ist amtlich belegt: Das BAFA veröffentlicht eine Postleitzahlen-Liste der Region Lüneburg, die unter anderem die Landkreise Cuxhaven, Stade, Rotenburg, Verden, Osterholz, Harburg, Celle, Uelzen, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg und Lüneburg umfasst. Im kostenfreien Erstgespräch prüfe ich die Postleitzahl Ihrer beratenen Betriebsstätte gegen diese Liste. Für Standorte außerhalb der Region gilt in den alten Bundesländern eine Förderquote von 50 Prozent (Eigenanteil 1.750 Euro).
Meine Unternehmensberatung ist für das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ beim BAFA registriert und anerkannt. Dadurch kann die Beratung – sofern Ihr Unternehmen die Fördervoraussetzungen erfüllt und das BAFA den Antrag freigibt – mit bis zu 80 Prozent bezuschusst werden.
Die Registrierung allein begründet keinen Förderanspruch; es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Antrag, Leitstellenprüfung und BAFA-Freigabe erfolgen im jeweiligen Kundenvorgang vor Beratungsbeginn. Zum offiziellen BAFA-FörderprogrammFörderrechner
Beispielrechnung auf Basis der 80-Prozent-Förderung. Auf den vollen Rechnungsbetrag fällt Umsatzsteuer an; sie ist bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen nicht förderfähig und läuft über den Vorsteuerabzug. Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen erhalten den Zuschuss seit 15.11.2025 auf den Brutto-Rechnungsbetrag. Außerhalb der Region Lüneburg gilt in den alten Bundesländern eine Förderquote von 50 Prozent. Die finalen Parameter klären wir vorab gemeinsam.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.